Honorar

Einzeltherapie: 60min / 80€

Walk & Talk: 60min/ 80€ (Gespräche in der Natur – Walk & Talk)

Paartherapie: 75min / 120€

Jede weitere angefangene Viertelstunde wird anteilig berechnet.
Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter: 0151 56804507

Wenn Sie die finanziellen Aufwendungen momentan nicht begleichen können, finden wir eine Lösung.
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen, sonst wird die Sitzung in Rechnung gestellt.

Kostenerstattung

Selbstzahler

Bitte beachten Sie, dass als Selbstzahler die Kosten für die psychotherapeutischen Konsultationen von Ihnen direkt getragen werden, unabhängig davon, ob eine spätere Erstattung durch die Krankenversicherung oder Krankenkasse erfolgt. Das Honorar wird nach jeder Sitzung in bar beglichen.

Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, die Formalitäten in Bezug auf Ihre Versicherung auszulassen. Bei verschiedenen Versicherungsabschlüssen oder Bewerbungen für den Staatsdienst werden häufig Fragen zu abgeschlossenen oder laufenden psychotherapeutischen Sitzungen gestellt. Sie haben die freie Entscheidung darüber, wie Sie persönliche Informationen und Daten handhaben möchten.

Ebenso entfallen die oftmals monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten im Rahmen einer Psychotherapie die Kosten für Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entweder ganz oder teilweise. Die genaue Erstattung hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Tarifen ab. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie die Versicherung zu kontaktieren und sich über die erstattungsfähigen Leistungen zu informieren.

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Kassen dagegen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten von Heilpraktikern, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Kleiner Tipp: Fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach einer Überbrückungszeit an. Dies ist möglich, wenn die Wartezeit für einen kassenzugelassenen Therapieplatz nachweislich mehrere Wochen oder gar Monate dauert. In einigen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als Überbrückung 5-10 Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte nehmen Sie zu Ihrer Kasse Kontakt auf; viele Krankenkassen stehen einer Erstattung und / oder teilweisen Erstattung positiv gegenüber. Häufig besteht jedoch gemäß § 33 EStG die Möglichkeit, die Therapiekosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn eine Therapie ärztlich verordnet ist und die Kosten die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.